Bewilligte Pflanzenschutzmittel
Zurückgezogene PSM BLV

Wenn die Bewilligung eines PSM
zurückgezogen wird, gelten spezifische Verkaufs- und Verwendungsfristen.
Eine Übersicht der zurückgezogenen Wirkstoffe sowie zurückgezogenen PSM-Bewilligungen und den zu beachtenden Ausverkaufs- und Verwendungsfristen sind in der Rubrik «Im Detail» zu finden.
Notfallzulassungen Pflanzenschutzmittel

In Notfällen können Pflanzenschutzmittel befristet bewilligt werden. Die Zulassungsstelle legt diese fest, wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit anders nicht abgewendet werden kann. Diese Zulassungen gelten nur für eine kontrollierte Verwendung.