​​​​​​​Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel

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Pflanzenschutzmittel können auf Anfrage der Bewilligungsinhaberin oder in Folge der Streichung eines Wirkstoffs aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) zurückgezogen werden.
Des Weiteren ist die Geltungsdauer der Bewilligungen von Pflanzenschutzmittel auf zehn Jahre beschränkt, mit der Möglichkeit für die Bewilligungsinhaberin am Ende dieser Periode ein Erneuerungsgesuch zu stellen. PSM für die entweder kein Erneuerungsgesuch eingereicht oder für die das Erneuerungsgesuch abgelehnt wurde, werden nicht verlängert.