Landschaftsqualität


Betriebe die Massnahmen für Landschafsqualität angemeldet haben, werden innerhalb von 8 Jahren mindestens einmal kontrolliert. Für gezielte Massnahmen werden auch Stichprobenkontrollen durchgeführt.
Geprüft, wird ob die Bewirtschaftungsanforderungen erfüllt und die Kontrollkriterien eingehalten werden.

Diese Kontrollen sind kostenpflichtig für die Landwirtschaftbetriebe.

Damit die Kontrollen zügig durchgeführt werden können und so auch die Kontrollkosten tief ausfallen, ist es wichtig dass sie die Massnahmen und Bewirtschaftungsanforderungen sehr gut dokumentieren und aktuell halten.

  • Die Nummern der angemeldeten Massnahmen und ein allfälliger Bonus sind auf dem Betriebsplan bei der jeweiligen Parzelle einzutragen
  • Pflegearbeiten sind im ÖLN Kalender ausführlich zu dokumentieren
  • Gewisse Massnahmen erfordern das Ausfüllen eines Formulars. Diese werden vom ALN als Word oder PDF zur Verfügung gestellt. Unter folgenden Links können sie diese Dokumente herunterladen: