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Bewilligte Herbizide in Ökologischen Ausgleichsflächen
 Autor: Strickhof Fachstelle Pflanzenschutz; Auszug vom Pflanzenschutz aktuell, 15. Juni 2005

Folgende Wirkstoffe resp. Mittel sind in Ökoflächen für die Einzelstock- und Nesterbehandlung von Problempflanzen bewilligt:
Blacken in extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, Brachen und Ackerschonstreifen: Metsulfuron (Ally Tabs, Rumex Tabs) und Glyphosate (div. Produkte).
Ackerkratzdisteln in Brachen, extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen: Clopyralid (Lontrel, Clio) und Glyphosate (div. Produkte).
Winden in Brachen und Rebflächen mit hoher Artenvielfalt: Glyphosate (div. Produkte).
Quecken in Brachen: Fluazifop-P (Fusilade Max). Für Flächenbehandlungen sind keine Mittel zugelassen. Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind zu finden unter www.blw.admin.ch (Rubriken, Ökologischer Leistungsnachweis, Herbizide in ÖAF (pdf- Datei)).

Abspritzen von Wegrändern, Banketten und Hofplätzen
Im letzten Herbst musste die ÖLN-Kontrolle auf einigen Betrieben den unsachgemässen Einsatz von Herbiziden sanktionieren. Die Stoffverordnung (ab 1.8.05 ersetzt durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) verbietet unter anderem folgenden Einsatz von Herbiziden:

  • auf Dächern und Terrassen
  • auf Lagerplätzen
  • auf und an Strassen, Wegen und Plätzen; ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.
  • auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen; ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.

Diese Regelungen gelten für alle, nicht nur für ÖLN-Betriebe.